Frankfurt am Main 1755 : Verkauf von Artzney-Mitteln
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Produktbeschreibung
Wir der Rath dieser Stadt Franckfurt, thun hiermit kund jedermänniglich, daß Uns unterschiedliche Klagen vorkommen, welchergestalt die von Uns ANNO 1612 in offenem Druck wohlmeynend publicierte Apothecker-Ordnung, in etlichen dero Puncten, ausser Acht gelassen und überschritten werde [...] Als ist hiermit Unser ernstlicher Wille und Befehl, daß hinführo alle diejenige, welche in Unserer Stadt und Gebiet einigerley Artzney-Mittel, innerlich oder äusserlich, wie die Namem haben mögen, rathen, bereiten, hingeben oder verkaufen wollen, in Meß-Zeiten auf den Mittwochen der ersten Wochen, Nachmittag um 1. Uhr, auf dem Römer an gewöhnlichem Ort bey Unsern deputirten Visitatoren sich anzeigen, ihre Waaren vorlegen und besichtigen lassen [...] Decretum in Senatu, Jovis 11. Martii, Anno 1624 : Renovatum in Senatu, Dienstags, den 19ten Augusti, 1755.
gedruckt auf Büttenpapier, dieses auf größerem Trägerpapier aufgebracht, auf der Rückseite Reste eines alten Klebebands u. ein Archivvermerk, Trägerpapier gebräunt; guter Zustand